Zurechnung, steuerliche

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Bei der Zurechnung handelt es sich um den steuerlichen Begriff für Bilanzierung. Es geht somit darum, wem das Leasing-Objekt zugrechnet wird beziehungsweise wer das Leasing-Objekt zu bilanzieren hat. Dies geht im Regelfall aus den Leasing-Erlassen hervor. Über die steuerliche Zurechnung eines Leasing-Gegenstandes entscheidet in Zweifelsfällen das für die Leasing-Gesellschaft zuständige Betriebsfinanzamt.

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