Leasing-Rechnung

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Zu Beginn der Vertragslaufzeit wird regelmäßig eine gesonderte Leasing-Rechnung (auch Dauerrechnung genannt) über die zukünftig ratierlich fälligen Leasing-Zahlungen von der Leasing-Gesellschaft an den Leasing-Nehmer erteilt. Möglich ist aber auch die Verwendung des Leasing-Vertrages als Leasing-Rechnung. Die Leasing-Rechnung dient außerdem als Nachweis für den Vorsteuerabzug gemäß § 14 Umsatzsteuergesetz. Die Höhe der Leasing-Raten hängt von verschiedensten Faktoren, wie der Vertragslaufzeit oder aber dem Anschaffungspreis, ab. Der einfachste Weg, Leasing-Raten für ein bestimmtes Investitionsgut zu berechnen, ist die Verwendung des leasinGoRECHNERs®. 

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