Leasing-Nehmer

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Bei einem Leasing-Nehmer handelt es sich im eine natürliche oder juristische Person. Der Leasing-Nehmer ist als Kunde der Vertragspartner der Leasing-Gesellschaft. Bei einem Leasing-Geschäft überlasst der Leasing-Geber dem Leasing-Nehmer das vom Leasing-Nehmer gewählte Leasing-Objekt für einen vertraglich festgelegten Zeitraum zur Nutzung. Hierfür hat der Leasing-Nehmer Leasing-Raten zu entrichten, deren Höhe auch im Leasing-Vertrag geregelt ist. Das Eigentum verbleibt während der Vertraglaufzeit beim Leasing-Geber. Der Leasing-Nehmer ist lediglich Besitzer des Objektes. 

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