Leasing-Erlasse

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Die vom Bundesministerium der Finanzen im Wege von Verwaltungsanweisungen veröffentlichten Leasing-Erlasse regeln die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums von Leasing-Objekten beim Leasing-Geber beziehungsweise beim Leasing-Nehmer. Die Leasing-Erlasse bilden die steuerrechtliche Grundlage für das Leasing-Geschäft in Deutschland.

  • Leasing-Erlass vom 19. April 1971 für Vollamortisationsverträge (Mobilien-Leasing)
  • Leasing-Erlass vom 22. Dezember 1975 für Teilamortisationsverträge (Mobilien-Leasing)

Für das Immobilien-Leasing hat das Bundesministerium der Finanzen Immobilien-Leasing-Erlasse veröffentlicht.

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