Bilanz

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Bei der Bilanz handelt es sich um eine Übersicht über alle Vermögensbestandteile eines Unternehmens sowie über die Schuldenteile. Gegenübergestellt werden Aktiva und Passiva, also die Vermögenswerte und die Schulden eines Unternehmens. Die Bilanz bildet folglich das Ergebnis der Buchführung zu einem bestimmten Zeitpunkt zum Ende eines Geschäftsjahres übersichtlich ab. Sie ist stichtagsbezogen und zeigt dementsprechend nur eine Momentaufnahme. 

Für die Erstellung einer Bilanz gibt es sowohl formale als auch inhaltliche Vorschriften. Folgende Positionen sind nach § 247 I HGB in der Bilanz gesondert auszuweisen und hinreichend aufzugliedern:

  • Anlagevermögen
  • Umlaufvermögen
  • Eigenkapital
  • Schulden
  • Rechnungsabgrenzungsposten

Wie die Bilanz gegliedert sein muss, hat der Gesetzgeber in § 266 HGB geregelt. Grund für die Normierung der Bilanz durch das HGB ist es, Jahresabschlüsse von Unternehmen vergleichbar zu machen. 

Die Aktiv-Seite der Bilanz (die linke Seite) bildet alle Vermögenswerte ab, in die Kapital investiert wurde. Sie untergliedert sich in das Anlagevermögen und das Umlaufvermögen.

Die Passiv-Seite der Bilanz (die rechte Seite) beschreibt hingegen das Gesamtkapital eines Unternehmens in Form von Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten.

Am Bilanzstichtag entspricht die Summe der Aktiva stets der Summe der Passiva. 

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