Abschlusszahlung

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Eine Schlusszahlung oder Abschlusszahlung wird beim Austritt aus einem kündbaren Leasing-Vertrag auf Leasing-Nehmer-Seite fällig. Bei Beginn des Vertrages wird in der Regel eine Staffelung nach möglichen terminlichen Zeitpunkten vertraglich im Vorhinein zu Grunde gelegt. Das Leasing-Gut bleibt bei der Kündigung des Vertrages losgelöst von der Höhe der Abschlusszahlung im Besitz der Leasing-Gesellschaft beziehungsweise des Leasing-Gebers.

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